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Donnerstag
25.05.2023

Werbung

E-Zigaretten sind von dem Verbot genauso betroffen wie die analogen Zigis. (Bild © BAG)

E-Zigaretten sind von dem Verbot genauso betroffen wie die analogen Zigis. (Bild © BAG)

Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. 

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Print-Medien platziert werden, wie aus der Botschaft zuhanden des Parlaments hervorgeht. 

Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

«Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten», teilte das Bundesamtes für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit. 

Ein solcher Alters-Check wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt. 

In Zukunft muss die Tabakindustrie zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Um das Geschäftsgeheimnis zu wahren, können die betroffenen Unternehmen ihre Werbetats gemeinsam ausweisen.

In der Pipeline sind zwei unterschiedliche Neuerungen. Das Parlament hat im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz verabschiedet, das unter anderem die Zusammensetzung, die Verpackung, den Verkauf und die Kontrolle von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten sowie die Werbung regelt. 

Diese Bestimmungen treten 2024 im Anschluss an die Verordnungsänderung in Kraft. Gegenüber der heutigen Regelung im Lebensmittelgesetz wird es strengere Werbe-Restriktionen geben.

Mit der Zustimmung zur Initiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung» im Februar 2022 haben Bundesrat und Parlament vom Volk den Auftrag erhalten, weitergehende Einschränkungen zu erlassen. 

Dazu wird das Tabakproduktegesetz revidiert. Die Anpassungen werden 2026 eingeführt. Sie haben die Werbung im Visier.