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Montag
01.12.2014

IT / Telekom / Druck

An der Syndicom-Delegiertenversammlung in Bern am Samstag wurde der Unternehmerverband Viscom kritisiert, weil er das Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für die grafische Industrie gestoppt hat. Die Syndicom-Delegierten sprechen gar von Vertrauensmissbrauch, da sich Viscom nicht an die unterzeichneten Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gehalten habe.

Das sei ein inakzeptabler, schwerwiegender Entscheid, der ganz klar gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstosse. Syndicom beschreitet nun den Rechtsweg, um Viscom zu einer Wiederaufnahme des AVE-Verfahrens zu zwingen.

Das Ergebnis der Verhandlungen im Mai letzten Jahres zur Erneuerung des GAV für die grafische Industrie sieht unter anderem Folgendes vor: «Die Vertragsparteien beantragen beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV für alle Teile, die vom Seco als allgemeinverbindlich erklärbar akzeptiert werden».

In der Praxis bedeutet das, dass der Gesamtarbeitsvertrag von allen in der Schweiz tätigen Betrieben der Branche obligatorisch angewendet werden muss, unabhängig davon, ob sie Viscom angehören oder nicht. Im Gegenzug erhielten die Viscom-Mitglieder die Möglichkeit, in Akzidenzdruckereien die 42-Stunden-Woche einzuführen und die Zuschläge für Nachtarbeit zu kürzen.

Originalzitat aus dem Syndicom-Resolutionstext: «Über ein Jahr nach der Unterzeichnung des GAV haben die Arbeitgebervertreter nun das AVE-Verfahren abrupt und einseitig abgebrochen. Ein inakzeptabler, schwerwiegender Entscheid, der ganz klar gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstösst. Eingegangene Verpflichtungen sind zu achten: Wenn man einen Vertrag unterzeichnet hat, dann hält man sich auch daran. Viscom jedoch scheint die Sozialpartnerschaft egal zu sein, stattdessen redet er bereits wieder von einer Kündigung des GAV per Ende 2015.»