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Montag
22.04.2013

Nach Ansicht der Gewerkschaft Syndicom soll die Arbeitssituation von Freischaffenden in der Schweiz verbessert werden. Zu diesem Zweck haben die Teilnehmer eines Kongresses, der am Samstag in Bern stattfand, die erste «Charta der Selbständigerwerbenden» mit elf Punkten verabschiedet.

Die Charta fordert unter anderem, dass Selbstständigkeit auf Freiwilligkeit beruhen muss - in Abgrenzung zu unfreiwilligem Outsourcing - und dass die Freien bei den Sozialversicherungen bessergestellt werden. So würden Freischaffende etwa Beiträge an die Arbeitslosenversichung (ALV) bezahlen, ohne ALV-versichert zu sein. Gefordert wird weiter eine Anbindung für Freischaffende an Gesamtarbeitsverträge (GAV).

Im Rahmen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) wolle sich die Syndicom dafür einsetzen, dass Selbstständige «als gleichwertig mit den Festangestellten und als bedeutender Teil der Volkswirtschaft anerkannt werden», heisst es in der Charta abschliessend.