Die Mediengewerkschaft Syndicom hat in der Vernehmlassung zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) nur leise Kritik verlauten lassen. Einzig bei den Voraussetzungen für eine Konzession und dem Gebührensplitting ist sie mit dem bestehenden Vorschlag nicht einverstanden.
Dass die regionalen Veranstalter künftig nicht mehr fix vier Prozent der Gebühren, sondern nur noch drei bis fünf Prozent erhalten sollen, lehnt Syndicom ab. «Eine solche Bandbreite würde zu einer Rechtsunsicherheit führen und die Kriterien der Festsetzung ergäbe Unschärfen, die es zu vermeiden gilt», heisst es in der Stellungnahme.
Zwar könne es beim jetzigen Prozentsatz dazu führen, dass es Überschüsse bei den Gebührenanteilen gibt, für das Geld hat Syndicom aber einen Verwendungszweck vorgesehen. Überschüsse sollen für die Journalismusförderung - und nicht etwa für die Rückerstattung an die Gebührenzahlenden - genutzt werden. Dazu fordert die Gewerkschaft eine gesetzliche Grundlage.
Bei der Konzessionsvergabe wehrt sich die Syndicom dafür, dass die Meinungs- und Angebotsvielfalt weiterhin ein Kriterium bleibt. Laut dem Revisionsvorschlag soll die Wahrung der Vielfalt als Voraussetzung für eine Konzession gestrichen werden. Die hohe Gewichtung von Meinungs- und Angebotsvielfalt könne zur Konsequenz haben, «dass insbesondere in kleinen Gebieten mit nur einem Medienhaus keine Konzessionen erteilt werden könnten», heisst es in der Erklärung zum Revisionsvorschlag. Syndicom hingegen argumentiert, dass durch die Fusionen und Aufkäufe unter Medienunternehmen die publizistischen Angebote laufend reduziert wurden und dass es dem politischen Willen entspreche, wenn diesen Tendenzen entgegengewirkt werde.
Einverstanden ist die Gewerkschaft aber etwa damit, dass das Bakom die Aufsicht über das publizistische Angebot an die UBI abgibt und dass die Gebühren neu unabhängig von den Empfangsgeräten eingezogen werden sollen. Das heisst, man bezahlt nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Person.