Im Januar tritt das Swissness-Regelwerk in Kraft. Es schreibt vor, dass Lebensmittel nur noch dann als «schweizerisch» angepriesen werden dürfen, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz kommen.
Auch die Swissness-Regel hat, wie jede Regel, ihre Ausnahmen: Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat insgesamt 58 Rohstoffe ausgenommen. Darunter sind solche, welche es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, zum Beispiel Wassermelonen oder Kokosnüsse.
Weitere Ausnahmen gelten für Zutaten, die nicht immer oder für bestimmte Verwendungszwecke nicht verfügbar sind. Auch «Industriewein für Fertigfondue» muss sich der 80-Prozent-Regel nicht fügen.
Insgesamt hatte das Departement über 81 Ausnahmegesuche aus der Lebensmittelbranche zu entscheiden. Beurteilt wurden die Gesuche in einem Prüfverfahren bestehend aus einer brancheninternen Konsultation und einer Anhörung der Koordinationsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft und der Konsumentenorganisationen. Für 71 Gesuche gabs grünes Licht.
Alle Ausnahmen seien zeitlich befristet, heisst vom Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung am Montag weiter. «Die Ausnahmeregelung erleichtert der Wirtschaft den Übergang in das neue regulatorische Umfeld der Swissness-Vorlage.»