Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic warnt vor dem Bezug von betäubungsmittelhaltigen und psychotropen Arzneimitteln via Internet. Für Private sei die Einfuhr dieser Präparate nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Da die Qualität der Produkte oft nicht gewährleistet ist, seien die gesundheitlichen Risiken nicht abschätzbar. Die im Internet angebotenen Medikamente stammen oft aus Ländern, in denen die Produktion von Arzneimitteln nicht den gleichen Sicherheitsstandards und Kontrollmechanismen unterliegen wie dies in der Schweiz der Fall ist. Fremdsprachige, schwer leserliche oder fehlende Beipackzettel machen das Verständnis von Dosierung, Risiken und Nebenwirkungen in vielen Fällen unmöglich.
Die Nachforschungen der Swissmedic zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten meist nicht wissen, dass solche Bestellungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen und dass die im Ausland getätigten Käufe mit Busse oder gar Haft geahndet werden können, schreibt Swissmedic am Montag. Die Anwendung von psychotropen und betäubungsmittelhaltigen Medikamenten bedingt immer einen Arztbesuch und die ärztliche Überwachung der Behandlung. Die Medikamente müssen über den Arzt, die Ärztin oder die Apotheke in der Schweiz bezogen werden. Diese Arzneimittel sind von Swissmedic zugelassen und damit auf ihre Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität hin geprüft worden.
Montag
20.10.2003