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Montag
11.07.2022

IT / Telekom / Druck

Verweigerung des Angebots sowie die Diskriminierung von TV-Plattformen durch einen unterschiedlichen Umfang des Teleclub-Sportangebots hätten die mit Swisscom TV konkurrierenden TV-Plattformen im Wettbewerb behindert...   (Bild © Swisscom)

Verweigerung des Angebots sowie die Diskriminierung von TV-Plattformen durch einen unterschiedlichen Umfang des Teleclub-Sportangebots hätten die mit Swisscom TV konkurrierenden TV-Plattformen im Wettbewerb behindert... (Bild © Swisscom)

Einen durch das Bundesverwaltungsgericht abgelehnten Rekurs der Swisscom zieht diese nun weiter ans Bundesgericht, wie die AWP berichtet. Die Swisscom selber veröffentlichte keine Ad-hoc-Meldung dazu.

Das Gericht in St. Gallen bestätigte Anfang Juni die Busse von 71,8 Millionen Franken, welche durch die Wettbewerbshüter 2016 gegen den staatlichen Telekom-Konzern verhängt worden war.

Worum geht es? CT Cinetrade AG, die heutzutage als Blue Entertainment AG firmiert, verfügte im Untersuchungszeitraum 2006 bis 2013 über zahlreiche exklusive Live-Übertragungsrechte für Fussball- und Eishockeyspiele im Pay-TV, welche sie an Teleclub weitergab. «Für TV-Plattformanbieter stellen Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen im Pay-TV objektiv notwendige Inputs dar», zitierte der Klein Report Anfang Juni aus dem 226 Seiten starken Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

«Die Verweigerung eines solchen Angebots sowie die Diskriminierung von TV-Plattformen durch einen unterschiedlichen Umfang des Teleclub-Sportangebots waren geeignet, die mit Swisscom TV konkurrierenden TV-Plattformen im Wettbewerb zu behindern», befanden die Richter weiter.
Schliesslich seien von Cablecom und Sunrise «unangemessene Geschäftsbedingungen» erzwungen worden, zitierte der Klein Report weiter. Die Swisscom-Konkurrenten hätten sich nämlich verpflichten müssen, auf den Erwerb von bestimmten Inhalten des Teleclub-Sportangebots zu verzichten.

Unfair war: Während Swisscom von Teleclub ein vollständiges Fussball- und Eishockeyangebot für Swisscom-TV erhielt, mussten sich andere TV-Plattformen mit einem umfangmässig reduzierten Angebot zu ungünstigeren Konditionen begnügen.

Auf das Urteil des Bundesgerichts antwortete die Swisscom damals unter anderem mit dem Argument, dass die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2006 bis 2012 getätigt hätten, «um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können», ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom-TV-Plattform rechtfertigten.

Die Swisscom rechnete vor, dass die Busse das Betriebsergebnis auf Ebitda-Stufe im zweiten Quartal im Umfang von 71,8 Millionen Franken belasten werde. Die Guidance für das Geschäftsjahr 2022 bleibe unverändert.