Die Wettbewerbskommission (Weko) wirft der Swisscom vor, sie missbrauche bei den ADSL-Diensten ihre marktbeherrschende Stellung. Die Swisscom bestreitet dies und will gegen eine entsprechende Verfügung der Weko Beschwerde einreichen. Die Verfügung vom 15. Dezember 2003 verpflichte die Swisscom, auf ihr Rabattsystem zu verzichten, das Bluewin im Vergleich zu ihren Konkurrenten tiefere Netzbenutzungspreise einräume, teilte die Weko am Donnerstag mit. Die Swisscom verfüge auf dem Wholesale-Markt für Breitbanddienste über eine marktbeherrschende Stellung, schrieb die Weko. Die Rabatte bewirkten eine Diskriminierung und liessen sich nicht durch ökonomische Gründe rechtfertigen.
Für unabhängige Anbieter von Internet-Diensten sei das Netzwerk der Swisscom die einzige Möglichkeit, ihre Kundinnen und Kunden schweizweit zu erreichen, stellte die Weko weiter fest. Die Swisscom weist die Vorwürfe der Weko in einem Communiqué vom Donnerstag zurück. Die Breitbandtechnologie via Telefonnetz (ADSL) stehe in direktem und intensivem Wettbewerb mit den Breitband-Internet-Angeboten der Kabelnetzbetreiber. Der Internet-Zugang via Kabel verzeichne ähnlich hohe Zuwachsraten wie ADSL.
Swisscom bestreitet auch, dass sie ihre Tochter Bluewin über ein spezielles Rabattsystem bevorzuge. Alle Provider, die bestimmte Kundenzahlen erreichten, würden die gleichen Vergünstigungen gewährt, hiess es im Communiqué. Die Swisscom werde eine Beschwerde bei der Rekurskommission einreichen.
Donnerstag
18.12.2003