Die Swisscom und die Stadt St. Gallen haben den Kooperationsvertrag über den Ausbau des Glasfasernetzes in Nachverhandlungen angepasst. Aus dem Vertrag gestrichen wurden sowohl der Investitionsschutz als auch die Layer1-Exklusivität. Die Nachverhandlungen waren nach einem negativen Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) notwendig geworden.
Der Wegfall der beiden Punkte bedeutet, dass beide Partner, die St. Galler Stadtwerke (sgsw) und die Swisscom, Drittunternehmen eine sogenannte passive, unbeleuchtete Glasfaser zur Nutzung anbieten. Mit dieser Anpassung habe man die kartellrechtlichen Bedenken der Weko ausräumen können, teilte das Telekommunikationsunternehmen am Donnerstag mit. Ähnliche Vertragsanpassungen hat die Swisscom bereits mit Städten wie Basel, Bern, Luzern und Zürich vereinbart.