Die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben sich mit der Swisscom auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der mindestens drei Jahre gültig ist. Obwohl die betroffenen rund 14 000 Mitarbeitenden schon heute von sehr guten Anstellungsbedingungen profitierten, enthalte der neue GAV Verbesserungen, stellt die Swisscom fest.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr neu 27 Ferientage erhalten (ab 2015 Mitarbeitende ab 45 Jahren). Der Mutterschaftsurlaub wurde um eine Woche auf neu 17 Wochen erhöht und auch der Gewerkschaftsurlaub wurde erhöht. Die Lernenden sind neu dem GAV unterstellt. Der Mindestlohn der Mitarbeitenden beträgt jährlich neu 52 000 Franken.
Bei der Arbeitszeit wurden Verbesserungen für Teilzeitmitarbeitende und Mitarbeitende ab dem 58. Lebensjahr erzielt. Bei Krankheit und Unfall gewährt die Swisscom während zwei Jahren neu eine Lohnfortzahlung von 100 Prozent. Swisscom bietet den Mitarbeitenden zudem an, sich im Rahmen eines bezahlten Absenztages für Corporate-Volunteering-Einsätze zu engagieren.