Content:

Freitag
19.01.2001

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Swisscom gegen eine Verfügung der Eidg. Kommunikationskommission («ComCom») abgewiesen. Die «ComCom» hatte im vergangenen Mai entschieden, dass die Swisscom mit einem Tarif das Fernmelderecht und die Grundversorgungskonzession verletze. Dieser Entscheid wurde am Freitag vom Gericht bestätigt. Es spiele keine Rolle, ob die Dienstleistungen zum Interkonnektionsregime gehörten. Das System der Preisobergrenze mache nur Sinn, wenn es auch zwischen den verschiedenen Fernmeldedienstanbietern gelte. Die Swisscom senkte letztes Jahr die Tarife für Anrufe aus ihren Telefonkabinen auf 0800-Nummern von anderen Anbietern auf 24,74 Rappen. Dies sei, so das Gericht, jedoch immer noch zuviel, da per 1. Mai 2000 der Zuschlag für die Benutzung einer öffentlichen Sprechstelle vom Bundesrat auf maximal 50 Rappen pro Anruf beschränkt wurde. Der Swisscom-Tarif werde hingegen bereits bei einer kurzen Gesprächsdauer überschritten.