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Dienstag
07.05.2002

Die Swisscon verzichtet in Zukunft auf gezielte Werbung an Kunden, die ein Preselection-Angebot von Swisscom-Konkurrenten nutzten. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte die Werbemethoden der Swisscom untersucht und jetzt das Verfahren laut Mitteilung vom Dienstag «einvernehmlich abgeschlossen». Der monatlichen Anschlussgebühr-Rechnung der Swisscom war gemäss Weko gezielte Werbung beigelegt. Diese richtete sich an Personen,die von Preselection-Angeboten der Konkurrenz Gebrauch machten. Damit wollte die Swisscom laut Weko Kunden zurückgewinnen. Das Fazit der Weko: Für die Konkurrenten der Swisscom seien dieselben flächendeckenden Werbeaktionen mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen. Im Gegensatz dazu seien der Swisscom nur geringe Zusatzkosten entstanden. Mit dem jetzt erfolgten Verzicht der Swisscom auf diese gezielte Werbung wird dem laut Weko «möglicherweise kartellrechtwidrigen Verhalten» ein Ende gesetzt.