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Dienstag
18.03.2003

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte anlässlich eines Aufsichtsverfahrens festgestellt, dass die Swisscom Fixnet AG für Marketingaktivitäten und zu Kontrollzwecken widerrechtlich vertrauliche Informationen über ihre Abonnentinnen und Abonnenten verwendet hat. Daraufhin hat das Bakom der Swisscom im vergangenen November die weitere Verwendung dieser Daten verboten und ihr auferlegt, die auf zwei Millionen Franken geschätzten Einnahmen dem Bund abzuliefern. Weiter wurde einer allfälligen Beschwerde die aufschiebene Wirkung entzogen. Die Swisscom hat dagegen eine Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko Uvek) eingereicht, die am 6. Dezember das Gesuch der Swisscom abwies. Jetzt muss die Rekurskommission des Uvek neu über die aufschiebende Wirkung für die Beschwerde entscheiden. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Swisscom gutgeheissen. Nach Ansicht der Lausanner Richter hätte nämlich nicht der Instruktionsrichter über die aufschiebende Wirkung entscheiden dürfen, sondern einzig der Präsident der Reko Uvek.