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Montag
14.04.2003

Die Swisscom darf vertrauliche Kundendaten vorläufig nicht mehr für Marketingaktivitäten verwenden. Das Bundesgericht hat ihr die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung für ihre Beschwerde verwehrt, wie es in einer Medienmitteilung vom Montag hiess. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) war im vergangenen Jahr zum Schluss gekommen, die Swisscom Fixnet AG verwende bei der «Carrier Preselection» (CPS) gewonnene Daten rechtswidrig zu Kontroll- und Marketingzwecken. Unter anderem sei gezielt versucht worden, abgesprungene Kunden zurückzugewinnen. Im letzten November untersagte das BAKOM der Swisscom die weitere Verwendung der Interkonnektionsinformationen in dieser Art. Zudem verpflichtete es sie, die auf zwei Millionen Franken geschätzten Einnahmen dem Bund abzuliefern. Einer allfälligen Beschwerde entzog es die aufschiebene Wirkung.

Gegen diese Verfügung erhob die Swisscom Verwaltungsbeschwerde an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK). Am 17. März 2003 wies diese das Gesuch der Swisscom ab, die aufschiebende Wirkung für ihre Beschwerde wieder herzustellen. Die dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Der Swisscom würden Aktivitäten untersagt, die in dieser Form mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit unzulässig seien, hielt es fest. Ihr Vorgehen scheine geeignet, das Marktgefüge nachhaltig zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Das Interesse daran, ein solches Geschäftsverhalten mit sofortiger Wirkung zu untersagen, sei gewichtig und überwiege das eigene Interesse der Swisscom an der Weiterführung ihrer Praktiken bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits. Im übrigen werde der Swisscom nicht generell untersagt, Massnahmen zur Rückgewinnung von Kunden zu ergreifen. Nur dürfe sie sich die dazu notwendigen Kenntnisse über den Kundenbestand nicht durch unmittelbare Verwendung von CPS-Informationen beschaffen.