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Donnerstag
26.02.2004

Westschweizer Swisscom-Kunden werden seit rund einem Monat von einem Konkurrenzunternehmen bedrängt: Nach einem unverbindlichen Telefongespräch erfahren sie ein paar Tage später, dass sie angeblich einem Anbieter-Wechsel zugestimmt haben. Mitarbeitende des italienischen Telekommunikationsunternehmens Tiscali mit Schweizer Sitz in Basel kontaktieren in der Romandie seit einiger Zeit Swisscom-Kunden, schlagen ihnen Preissenkungen vor und verlangen nach der Adresse.

Einige Tage später folgt ein Schreiben, in dem den Angerufenen für den «Wechsel» zu Tiscali gedankt wird. Dabei haben die Betreffenden gar keiner Änderung zugestimmt, wie Grégoire Perruchoud vom Swisscom-Center in Lausanne am Donnerstag einen Bericht im «Le Matin» gegenüber der sda bestätigte. Dutzende von Swisscom-Kunden hätten sich beschwert.

Wollen die Angeschriebenen verhindern, von Tiscali «annektiert» zu werden, müssen sie von sich aus aktiv werden und intervenieren. Die Tiscali-Mitarbeitenden spielten offenbar mit Worten, sagte Perruchoud. Keiner der betreffenden Swisscom-Kunden habe formell und bewusst seine Zustimmung zu einem Wechsel gegeben. Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sind in dieser Angelegenheit bisher sieben Beschwerden eingegangen, wie Bakom-Sprecher Bernhard Bürki auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Tiscali bestreitet die Vorwürfe. Nur auf ausdrücklichen Wunsch werde nach dem Telefongespräch die Anmeldung verarbeitet und per Welcome-Brief bestätigt. Wer zurücktreten wolle, müsse sich innert zehn Tagen nach Erhalt dieses Briefes melden und könne zum ehemaligen Provider zurückkehren, ohne dass ihm Kosten entstünden. Solche Rückzüge nach anfänglichem Einverständnis kämen in Ausnahmen vor. Die Telefonate mit potenziellen Kunden würden aufgezeichnet. Im Übrigen würden nicht gezielt Swisscom-Kunden, sondern auch Kundschaft von anderen Telefonie-Anbietern angesprochen, hiess es in der Stellungnahme von Tiscali.

Das Bakom verfolge die Angelegenheit, habe bisher aber noch kein Verfahren eröffnet, hiess es weiter. Nehmen die Fälle zu, besteht laut Bürki die Möglichkeit, ein Aufsichtsverfahren zu eröffnen. Das Abwerben von Kunden per Telefon ist laut Bürki nicht verboten, und auch der Wechsel von einem Anbieter zum anderen kann mündlich vereinbart werden. Das Gespräch müsse aber zwingend aufgenommen werden. Würde gegen Tiscali ein Verfahren eröffnet, könnte das Bakom die Gesprächsaufnahmen abhören.