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Freitag
20.02.2004

Die Swisscom will die letzte Meile zum privaten Telefonanschluss nicht kampflos preisgeben, nachdem die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) am Freitag entschieden hat, dass die Entbündelung der letzten Meile erzwungen werden kann. «Die gesetzliche Grundlage für die Entbündelung der letzten Meile fehlt», widersprach Swisscom-Sprecher Sepp Huber. Darum werde Swisscom den Entscheid vor Bundesgericht anfechten.

Das Verfahren, das zu diesem ComCom-Entscheid führte, wurde von Mobilfunkkonzern Sunrise angestrengt. Der private Telefondienstleister reagierte damit auf die gescheiterten Verhandlungen im letzten Frühjahr mit Swisscom über den Zugang zum Teilnehmeranschluss. Dieser Teilentscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Der Bundesrat hatte auf den 1. April 2003 den Konkurrenten der vom Bund kontrollierten Swisscom den direkten Zugang zu den Haushalten ermöglicht. Mit einer Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) will er diese Marktöffnung nun auf eine solide Grundlage stellen. Doch hat am 10. Februar die Nationalratskommission für Verkehr- und Fernmeldewesen (KVF) beschlossen, auf die Revision des FMG nicht einzutreten. Diesen Entscheid begründete die Kommission mit dem Hinweis unter anderem auf die Situation in Europa und den USA, wo die Entbündelung der letzten Meile weitgehend geschehen, jedoch nur für einen geringen Teil der Hausanschlüsse umgesetzt sei.