Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat wiederum der Swisscom die Konzession für die Grundversorgung im Telekommunikationsbereich für den Zeitraum 2018 bis 2022 erteilt. Die bisherige Konzession der Swisscom läuft auf Ende Jahr aus, wie die Bundesbehörde aus Bern meldet.
Die ComCom habe eine Interessenabklärung bei den zur Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt durchgeführt. Dabei zeigte es sich, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten interessiert sei. So sei beschlossen worden, auf eine Ausschreibung zu verzichten.
Welche Telekomdienste ab 2018 zur Grundversorgung gehören, hat der Bundesrat bereits am 2. Dezember 2016 neu festgelegt. Die Fernmeldedienste-Verordnung verlangt folgende Dienste als Grundversorgung: «Die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse werden ab 2018 durch einen multifunktionalen Anschluss ersetzt, der auf dem Internet Protokoll (IP) basiert. Die Swisscom muss bis Ende 2021 am Netzabschlusspunkt kostenlos eine Schnittstelle für analoge und ISDN-Geräte bereitstellen, damit ausreichend Zeit für den Wechsel der Endgeräte bleibt. Beim Internetzugang in der Grundversorgung hat der Bundesrat die minimale Datenübertragungsrate per 1. Januar 2018 auf 3000/300 kbits/s erhöht.»
Weiter kann jeder Haushalt kostenlos einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen. «Auch die Grundversorgungsdienste für Menschen mit Behinderungen werden ausgebaut: Neben bestehenden Angeboten wie dem SMS-Transkriptions- und dem Verzeichnisdienst gehört neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen zur Grundversorgung», soweit die Anforderungen an den Grundversorgungsausführenden.
Verschiedene Dienste sind künftig nicht mehr zur Grundversorgung (z.B. Telefax-Verbindung, Telefonkabinen in jeder Gemeinde, Sperren abgehender Verbindungen). Diese Dienste sollen von den Anbieterinnen jedoch weiterhin unter Marktbedingungen angeboten werden.