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Montag
04.03.2002

Die Swisscom hat eine Bewerbung für die Grundversorgungskonzession ab 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2007 eingereicht. Diese beinhaltet zahlreiche Telecom-Dienstleistungen, die im ganzen Land zu gleichen Preisen angeboten werden. Sie ist die einzige Bewerberin, was aufgrund der aktuellen Marktlage nicht überraschend sei, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Montag mit. In den kommenden Wochen wird das Bakom die Bewerbung prüfen. Danach wird es der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) Antrag zum Entscheid über die Konzession stellen. Im Juni 2002 könne ein Entscheid über das Grundversorgungsmandat erwartet werden. Wäre keine Offerte eingegangen, hätte die ComCom Swisscom zur Übernahme der Grundversorgung zwingen können. Gemäss gültigem Fernmeldegesetz erbringe Swisscom seit 1998 bis Ende 2002 die Grundversorgung ohne jede Abgeltung, hiess es in einer Mitteilung des Telekommunikationsanbieters. Im Zentrum der Telecom-Grundversorgung in der Schweiz steht der Festnetz-Telefonanschluss, der einen landesweiten Zugang zum öffentlichen Telefondienst und zum Internet zu gleichen Bedingungen ermöglicht. Die vom Bundesrat im letzten Jahr aus politischen Überlegungen festgelegte Preisobergrenze für den herkömmlichen Telefonanschluss (analog) von CHF 25.25 ist nicht kostendeckend. Nun sehe das Gesetz vor, die ungedeckten Kosten der Grundversorgung mit Investitionsbeiträgen aus einem Fonds abzugelten, den die Telecom-Branche speist, hiess es in der Mitteilung der Swisscom weiter.