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Donnerstag
21.08.2003

Die Swisscom darf vertrauliche Kundendaten nicht für Marketingaktivitäten benutzen. Die Rekurskommission (REKO) lehnte eine Beschwerde der Swisscom gegen ein entsprechendes Verbot des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ab. Die bei der Swisscom anfallenden Daten über die Carrier-Preselection-Schaltung (CPS), welche die freie Wahl des Fernmeldedienstanbieters ermöglicht, sind vertraulich, teilte die REKO des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Donnerstag mit. Diese Daten dürften folglich nicht ausserhalb der Interkonnektion verwendet werden. Das Bakom hatte Swisscom bereits Ende 2002 untersagt, diese Daten zu Kontroll- und Marketingzwecken zu benützen. Die Swisscom hatte damit unter anderem abgesprungene Kunden angeschrieben, um sie zur Rückkehr zu bewegen.

Swisscom hatte gegen den Bakom-Entscheid eine Beschwerde eingereicht. Die REKO bestätigte nun das Bakom. Sie schreibt von einer «unrechtmässigen Verwendung vertraulicher Daten durch die Swisscom». Laut Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus prüft die Swisscom, ob sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht. Neuhaus betonte, die Swisscom verwende nur Daten, die sie verwenden dürfe. Im Übrigen seien die Daten von Kunden, die den Anbieter wechselten, für alle Anbieter aus den Abrechnungen ersichtlich.