In verschiedenen Städten kooperiert die Swisscom beim Bau des Glasfasernetzes mit städtischen Werken. Der Telekomkonzern verschaffe sich so Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Allgemeinheit, was wettbewerbsrechtlich fragwürdig sei. Swisscable hat deshalb letzte Woche bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Anzeige eingereicht, wie der Wirtschaftsverband der Schweizer Kabel-TV-Unternehmen am Dienstag berichtet.
Konkreter Anlass für die Anzeige ist die Vereinbarung zwischen der Swisscom und den Stadtwerken in St. Gallen. Diese sieht vor, dass die Stadtwerke ein Glasfasernetz mit vier Fasern bauen und der Swisscom eine oder zwei Fasern zur exklusiven Nutzung zur Verfügung stellen. Dass ein Vier-Faser-Netz gebaut wird, sei kein Zufall, stellt Swisscable weiter fest. Vielmehr entspreche dies dem Modell, das die Swisscom auf Biegen und Brechen durchsetzen will. So sind die Stadtwerke St. Gallen vom ursprünglichen Plan, ein günstigeres Ein-Faser-Netz zu errichten, erst abgekommen, nachdem die Swisscom angedroht hatte, in diesem Fall ein eigenes Netz zu bauen. Für den Bau des Glasfasernetzes hat St. Gallen 2009 einen Kredit von rund 78 Millionen Franken genehmigt.
Mit der Klage soll die Weko abklären, ob die Swisscom ihre Marktmacht missbraucht hat und ob unzulässige Vereinbarungen getroffen wurden. Beide Tatbestände verletzen das Wettbewerbsrecht. Bedenklich wären zum Beispiel Preisabsprachen für die Miete einer Faser oder Gebietsabsprachen im Zusammenhang mit dem plötzlichen Verzicht der Swisscom, in St. Gallen ein eigenes Glasfasernetz zu bauen, so die Argumente des Verbandes der Kabel-TV-Unternehmen.
Mittwoch
26.05.2010