Das Bundesgericht verpflichtet die Swiss Online AG, Auskunft über einen mutmasslichen Kinderporno-Anbieter zu geben. Am 20. Mai letzten Jahres bot eine unbekannte Person auf dem Internet kinderpornografische Bilder an. Die Zürcher Strafverfolgungsbehörden wurden von deutschen Stellen auf die Site aufmerksam gemacht, worauf die Swiss Online als zuständiger Provider aufgefordert wurde, Identität wie Wohn- und Kontaktadresse des Anbieters preiszugeben. Die Staatsanwaltschaft wies den von Swiss Online dagegen erhobenen Rekurs ab. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung ergebe sich direkt aus dem Fernmeldegesetz und damit aus dem Bundesrecht, teilte das Bundesgericht am Montag mit.
Montag
11.12.2000