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Mittwoch
25.09.2002

Die Herkunftsbezeichnung kann ein Hinweis auf die Qualität sein und damit als Werbemittel eingesetzt werden. Um Fälschungen zu bekämpfen müssten daher die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zur Herkunftsbezeichnung harmonisiert werden. Zu diesem Schluss ist der Branchenverband FH (Fédération horlogère) an einem Seminar vom Mittwoch in Neuenburg gekommen. Die 144 Länder der WTO wendeten bei der Herkunftsbezeichnung nicht alle die selben Kriterien an, sagte Stefan Friedrich Moser von der WTO. Dies könne dazu führen, dass etwa die Bezeichnung «Swiss made» missbräuchlich eingesetzt werde. Problematisch ist insbesondere, dass gewisse Staaten nicht zwischen Herkunftsort und dem Ort, wo ein Produkt verarbeitet wird, unterscheiden. Bei der Herkunftsbezeichnung soll entscheidend sein, wo das Produkt die letzte substanzielle Veränderung erfahren hat. Wird dieses Prinzip durchgesetzt, sollte es künftig nicht mehr möglich sein, die Bezeichnung «Swiss made» auf einer ausländischen Uhr anzubringen - selbst, wenn die Hauptkomponenten in der Schweiz fabriziert wurden.