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Dienstag
05.03.2002

Die Swissair ist abgeblitzt: Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat die Begehren der Swissair Gruppe abgelehnt, der Crossair die Bezeichnung «Swiss» und den neuen Firmennamen Swiss Air Lines Ltd. zu verbieten. Jetzt sei der Weg frei, dass die Crossair ab 31. März unter dem Namen «Swiss» fliegen dürfe, schreibt die Basler Fluggesellschaft am Dienstag in einem Communiqué. Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen «Swiss» und Swissair, weil sich die beiden klar von einander unterschieden. Nach dem Urteil des Handelsgerichts entstehe der Swissair Gruppe kein «später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil», wenn die Crossair ab Ende März den Namen «Swiss» verwende. Deshalb habe das Gericht keine vorsorglichen Massnahmen bewilligt, wie sie die Swissair Gruppe gefordert hatte. Die Swissair zeigte sich über den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts erstaunt. Der gescheiterte Flugkonzern bedauere, dass Gesellschaften in Nachlassstundung nicht die gleichen Möglichkeiten hätten wie andere Unternehmen, ihre Marken zu verteidigen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Mehr dazu: Käufer für Marke Swissair