Ab 1. Januar werden Käufern von DVD-Rohlingen, unabhängig von derem Verwendungszweck, pauschal zwei Franken Urheberrechtsabgeltungen belastet. Für den Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) ist dieser Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) falsch, wie die SWICO am Mittwoch mitteilte. Denn «gemäss Verursacherprinzip sollen Abgaben nur erhoben werden, wenn damit Rechte erworben beziehungsweise entsprechender Nutzen abgegolten» werde. Die pauschalen Abgaben nach der «Rasenmäher-Methode» seien gerade beim DVD-Rohling nicht gerecht, da sich dieses digitale Medium vor allem auch dazu eigne, Firmen- und Privatdaten zu archivieren. Zudem gäbe es heute Möglichkeiten wie DRM (Digital Rights Management), um pauschale Gebühren durch individuelle Abrechnungsmethoden der Urheberrechtsnutzung zu ersetzen.
Mittwoch
11.12.2002