Wer eine leere CD-ROM oder DVD kauft, soll keine pauschale Urhebergebühr bezahlen müssen, fordert SWICO, der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik. Der Verband setze sich gegen «volkswirtschaftlich schädliche Pauschaltarife und für die Durchsetzung des Verursacherprinzips» ein, teilte er am Dienstag mit. Die Voraussetzungen seien gegeben, für digitale Datenträger eine dem Verursacherprinzip entsprechende Abgeltung einzuführen. Grund: Nur ein geringer Teil aller abgesetzten digitalen Datenträger werde zum Überspielen urheberrechtlich geschützter Werke verwendet. Eine Pauschalabgabe sei ihrer Natur nach ungerecht, einer Gebühr müsse tatsächlich ein Nutzen gegenüber stehen. Dennoch hielten die Verwertungsgesellschaften an ihrer Absicht fest, pauschale Tarife festzulegen: Dies sei unverständlich und unzeitgemäss. Der SWICO hofft, dass die Harmonisierungsbestrebungen der EU beim Urheberrecht im Bereich des privaten Gebrauchs digitaler Datenträger positive Auswirkungen auf die Schweiz haben werden. Eine teure Sonderlösung wäre auf die Dauer nicht tragbar, heisst es in der Mitteilung weiter. Bis Ende 2002 soll die Copyright-Richtlinie der EU ins nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Dienstag
16.04.2002