Feine Unterschiede zwischen der Schweizer Energieverordnung (EnV) und der EU-Regelung in Sachen Energieeffizienz für Netzgeräte bringen Schweizer Händler unnötig in Bedrängnis. Es bestehe die Gefahr, dass nichtkonforme Geräte vernichtet werden müssen, obwohl dieselben Geräte in den Nachbarländern unbefristet ausverkauft werden können. Eine Übergangsregelung sollte hier Abhilfe schaffen. Der Wirtschaftsverband der digitalen Schweiz, Swico, fordert deshalb Anpassungen an geltendes EU-Recht und ist bereit, allenfalls moderate Übergangsregelungen zu akzeptieren, wie der Verband am Mittwoch bekannt gab.
Zu Recht würden derzeit in der Schweiz und in der EU die Anforderungen an die Energieeffizienz elektronischer Geräte sukzessive verschärft. Weil es sich bei diesen Geräten aber in der Regel um internationale Handelswaren handelt, befürwortet der Swico die enge Anbindung neuer Anforderungen mit den dazugehörigen Fristen an die in der EU gültigen Vorschriften.
Im kommenden Jahr können die «Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen, externen Stromversorgungsgeräten» (gemeint sind Netzgeräte) zu Problemen führen. In der EU tritt am 27. April 2011 die 2. Stufe der Effizienzanforderungen für Netzgeräte in Kraft. In der Schweiz wird dieselbe Regelung ab 1. Mai 2011 gelten. Das Problem liegt darin, dass in der Schweiz - im Gegensatz zur EU - kein Abverkauf von noch vorhandenen Geräten erlaubt ist. In der EU dürfen bis zu diesem Datum eingeführte Geräte auch nach der Verschärfung der Anforderungen weiter ohne zeitliche Einschränkung verkauft werden. In der Schweiz soll der Verkauf der nicht mehr konformen Geräte ab Stichtag (1. Mai 2011) aber verboten sein.
Mit der vom Bundesamt für Energie (BFE) vorgeschlagenen Regelung wird der Schweizer Handel und hierbei insbesondere der Fachhandel drastisch benachteiligt. Denn der relativ kleine Schweizer Markt ist auf international einheitliche Produkte angewiesen, hält der Swico weiter in der Stellungnahme fest.
Mittwoch
20.10.2010




