Im Streit Goliath gegen Super-Goliath gewinnt für einmal der kleinere. Wie die Firma Swatch am Freitag mitteilte, hat sie gegen den Technologiegiganten Samsung vor dem britischen Berufungsgericht gewonnen. Das Gericht bestätigt ein gleichlautendes Urteil von vor einem Jahr.
Es ging um digitale Zifferblätter, die der Schweizer Uhrenhersteller aus Biel für seine Smartwatches designte. Unter anderem waren die Marken Omega, Tissot, Longines und Swatch vom Abkupfern betroffen. Über Samsungs Galaxy App konnte die Kundschaft die Zifferblätter herunterladen.
Samsung bot über Dirttanbieter ähnliche Sujets an, die den Marken der Schweizer Gruppe ähnelten. Die Verteidigung von Samsung des «blossen Hostings» hatte aber vor Gericht keinen Bestand.
Die Verstösse betrafen auch die Uhrenmarken Breguet, Blancpain, Jacquet Droz, Glashütte Original, Hamilton und Mido.
«Die Swatch Group ist erfreut über das Urteil, das sich mit der neuen Ausprägung der Markenverletzung im digitalen Zeitalter und der Haftung von Online-Anbietern befasste», wie Mireille Koenig, Co-Chief Legal Officer (CLO) und Mitglied des erweiterten Group Management Boards der Swatch Group, nach dem Urteil schrieb. Damit sei die Haftung für Online-Anbieter wie Samsung mit dem Galaxy-Geschäft klar.
Das Gericht schütze mit dem Entscheid «die Exklusivität und den Wert der ikonischen Uhrenmarken» von Swatch.