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Montag
04.11.2002

Die Eidg. Schiedskommission hat entschieden, dass ab 1.1.03 die SRG SSR einziger Vertragspartner für den neuen Sendetarif W (SRG-Senderechte) der Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft Suisa ist. Das heisst konkret: Ab nächstem Jahr müssen die Werbe-Auftraggeber und weitere Nutzer für Werbesendungen in SRG-TV-Programmen weder der Publisuisse noch der Suisa Gebühren bezahlen; Suisa-Entschädigungen für die Austrahlung von Werbespots muss nur noch die SRG SSR entrichten. «Die konsequente Haltung der Verbände führte dazu, dass die administrative Vereinfachung ab 1.1.03 umgesetzt werden kann und markante Einsparungen erzielt werden», erklärte am Montag der Werbeauftraggeberverband SWA den «wegweisenden Entscheid der Schiedskommission» in einem Communiqué – im Namen auch von BSW, ASW, SFVP und Promarca. Gegenüber dem Klein Report bezifferte SWA-Geschäftsleiter Jürg Siegrist die «markanten Einsparungen» mit jährlich vier bis sechs Millionen Franken. Die Werbeauftraggeber, Agenturen und Produzenten für alle Spots hätten nun nur noch den Tarif VN (Aufnahmetarif) direkt abzurechnen – und der ist vor Bundesgericht auch angefochten worden. Der SWA zum Schluss: «Da die Suisa-Gebühren in Zukunft aus dem SRG-Budget (Tarifpartner) bestritten werden, ist die Preiserhöhung der Publisuisse-Tarife von durchschnittlich 1,5% nicht gerechtfertigt, da in diesem Aufschlag vorsorglich die Kosten des Tarifes W eingerechnet wurden.» Die Hintergründe:
Publisuisse mit neuem Abrechnungsmodell für Spots und SWA: Suisa will SRG-Werbespots verteuern