Geht es nach der Rechtskommission des Ständerats, soll die Immunität von SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel nicht aufgehoben werden.
Damit hat das ständerätliche Gremium am Donnerstag anders entschieden als die Immunitätskommission des Nationalrates – und dies deutlich mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Nationalrat Roger Köppel wird vorgeworfen, am 24. März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.
«Die Kommission erachtet den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der amtlichen Stellung und Tätigkeit von Nationalrat Köppel und der ihm vorgeworfenen Handlung als gegeben und ist einstimmig auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft eingetreten», heisst es in einer Mitteilung der Rechtskommission.
«In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Kommission zum Schluss, dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft und es keinen Sinn macht, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen muss.»
Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission der grossen Kammer. Diesem schlägt die Rechtskommission des Ständerats vor, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen Nationalrat Köppel prüfen soll.