Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) hat an seinem Kongress in Monthey am Freitag ein neues Reglement für das Berufsregister (BR) verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Aufnahmebedingungen ins Berufsregister. Anstatt 80 Prozent der Einnahmen eines Medienschaffenden sollen 50 Prozent und die eingesetzte Zeit als Kriterium gelten. Zudem sollen die Tätigkeit und nicht das Medium privilegiert werden. Auch der ethische Aspekt soll betont werden. Wer ins Berufsregister aufgenommen werden will, soll sich in Zukunft auf die Standesregeln des Berufs verpflichten müssen. Das Reglement wird der Gewerkschaft comedia und dem Schweizer Syndikat Medienschaffender unterbreitet. Ziel ist ein neues und gesamtschweizerisch einheitliches Berufsregister für Journalisten. Der SVJ ist auf Ende 2002 aus der bisher gültigen Regelung ausgestiegen.
Samstag
27.10.2001