Das Bezirksgericht Maloja hat eine superprovisorische Verfügung gegen das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» aufgehoben, die der Financier Rolf Hess erwirkt hatte. Darin wurde der «Bilanz» untersagt, über laufende Ermittlungen der Zürcher Bezirksanwaltschaft gegen den in Pontresina wohnhaften Hess zu berichten. In der Urteilsbegründung heisst es, die Tätigkeiten von Rolf Hess beträfen ein weiteres Publikum, deshalb seien sie von grösserem öffentlichen Interesse. Die Veröffentlichung eines Artikels über Rolf Hess im Rahmen einer wahrheitsgetreuen Berichterstattung sei keine widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit, so die Begründung. Ein Berichtsverbot wäre unverhältnismässig und eine unzulässige Zensur der Presse. Gegen dieses Urteil kann Rolf Hess innert 30 Tagen staatsrechtliche Beschwerde einlegen, was eine aufschiebende Wirkung hätte.
Freitag
02.03.2001