Nach der Comcom hat auch das Bundesverwaltungsgericht gegen die Swisscom entschieden und sich im Streit um Zinszahlungen zugunsten von Sunrise ausgesprochen. Sunrise zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Nummer zwei der Schweizer Telekombranche hatte die Methode beanstandet, wie die Swisscom Rückforderungen von überhöhten Preisen beim Zugang zum Swisscom-Kupfernetz verzinst. Die Swisscom wollte die Rückforderungen auf Basis eines Referenzsatzes, nämlich des 12-Monats-Franken-Liborsatzes, plus einen Zuschlag von 1,3 Prozent verzinsen.
Dieses Berechnungsmodell war jahrelang Usus, bis Sunrise im April 2019 eine neue Zinsregelung forderte. Diese sollte sich an den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital WACC) orientieren.
Eine Verzinsung von Rückforderungen auf Basis des Referenzzinssatzes Libor habe dazu geführt, dass wegen der negativen Zinsen in den letzten Jahren Rückforderungen praktisch nicht verzinst worden seien, argumentierte Sunrise.
Weil sich die beiden Telekomkonzerne nicht einigen konnten, gelangte Sunrise an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Der Regulator der Telekombranche entschied sich in einer Verfügung zugunsten von Sunrise. Die Swisscom zog den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter.
Dort wurde die Beschwerde des Telekom-Konzerns Swisscom nun abgewiesen, wie aus dem Urteil hervorgeht, das dem Klein Report vorliegt.