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Sonntag
07.04.2013

Als deutsches Mitglied des Recherche-Netzwerks ICIJ hat die «Süddeutsche Zeitung» (SZ) Daten des so genannten Offshore-Leaks erhalten und vergangene Woche ausführlich über die Steueroasen berichtet. Einer Bitte des deutschen Finanzministers, die Daten den Behörden zu übergeben, wolle und dürfe die Zeitung nicht nachkommen, so die Redaktion in eigener Sache.

«Am Donnerstag bat Finanzminister Wolfgang Schäuble über einen Sprecher die Medien, also auch die `Süddeutsche Zeitung`, die Daten den zuständigen Behörden zu übergeben. Dieser Bitte kann, darf und wird die `Süddeutsche Zeitung` nicht nachkommen», heisst es in dem Artikel. Die Begründung: «Von der Pressefreiheit ist die Beschaffung der Information geschützt. Zur Pressefreiheit gehört es, dass die Informanten der Presse vom Redaktionsgeheimnis geschützt werden und geschützt bleiben.»

Eine Weitergabe der Daten würde diesen Schutz gefährden und weitere Recherchen in Frage stellen. So sei die Presse denn auch «kein Hilfsorgan der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung», so die SZ-Redaktion.