Der Prozess zwischen der Stiftung Hirondelle und dem Journalist Jean Musy ging am Donnerstag vor dem Polizeigericht Genf in eine neue Runde. Der Anwalt der Stiftung forderte für Musy sechs Monate Gefängnis auf Bewährung und 3 000 Franken Strafe. Die Stiftung Hirondelle beschuldigt Musy der Verleumdung wegen einem im Juli 1999 in der «WochenZeitung» (WoZ) erschienenen Artikel. Musy hatte darin kritisiert, die Stiftung, die während des Bürgerkriegs in Ruanda das Radio «Agatashya» betrieb, habe eine Zwischengliedsrolle für Direktoren der «Union Banques populaires Rwanda» gespielt. Bereits im letzten November hatte das Bundesgericht eine Verurteilung Musys wegen übler Nachrede gegen die Stiftung durch die Genfer Justiz bestätigt. Damals hatte der Journalist die Stiftung und das Radio in den Wochenzeitungen «LObjectif» und «Gauchehebdo» angegriffen. Mehr zu Musy:
Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Jean Musy
Donnerstag
31.05.2001