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Dienstag
12.11.2002

DJ BoBo kann aufatmen: Die Internetadresse www.djbobo.de kann der Musiker künftig für sich beanspruchen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Nidwaldner Kantonsgerichts vom letzten November bestätigt. Das Kantonsgericht hat entschieden, dass die Verwendung des Domain-Namens www.djbobo.de durch die deutsche Firma Second Label GmbH die Namens- und Markenrechte von DJ BoBo verletzte. Es verpflichtete die Gesellschaft zur Löschung der Adresse bei der zuständigen Registrierungsstelle und zur Zahlung von 240 800 Franken Schadenersatz. Die dagegen erhobene Berufung der Second Label GmbH hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Hinter der Firma Second Label GmBH steht ein früherer Produzent von DJ BoBo.