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Freitag
05.08.2016

Medien / Publizistik

Ab Freitag geht der mehrjährige Streit um das Online-Angebot der ARD wieder vor Gericht. Nachdem die klagenden Zeitungsverleger vor dem deutschen Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erlangten, muss nun das Oberlandesgericht Köln erneut entscheiden, ob die «Tagesschau»-App «presseähnlich» und somit unzulässig ist oder nicht.

Deutsche Verleger gehen bereits seit 2011 gerichtlich gegen das Online-Angebot der ARD vor, weil sie die «Tagesschau»-App in erster Linie als eine gebührenfinanzierte Konkurrenz ihrer eigenen Produkte sehen. Denn die Berichte der App sind für die Nutzer kostenlos, was es für nicht gebührenfinanzierte Anbieter schwierig macht, ein Produkt auf dem gleichen Markt zu etablieren. Die Rede ist von «unlauterem Wettbewerb».

Gleichzeitig wird das Online-Geschäft für die Verleger immer wichtiger. Axel Springer, Herausgeber der «Bild» und der «Welt», erzielt nach den neuesten Halbjahreszahlen zwei Drittel des Umsatzes mit dem Digital-Geschäft und befindet sich ebenfalls unter den klagenden Zeitungsverlegern.

Ende des letzten Jahres erzielten die Verleger einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof, das entgegen dem Oberlandesgericht Köln die «Tagesschau»-App für nicht rechtmässig erklärt hatte. Deshalb müssen ab Freitag die Kölner Richter neu über den Fall verhandeln, wie die «Bild» schreibt.

Die Frage bleibt die gleiche: Handelt es sich bei der ARD-App um ein «presseähnliches Angebot» oder nicht? Entscheidend ist dabei, wie gross der Textanteil ist, der sich nicht direkt auf ARD-Sendungen bezieht.

Da der Prozess bereits über mehrere Jahren und Instanzen andauert, ist ironischerweise nicht die aktuelle «Tagesschau»-App, sondern diejenige Stand 15. Juni 2011 Gegenstand der Untersuchung.