Im Streit um die Sanierung des angeschlagenen Suhrkamp-Verlages hat dessen Miteigentümer Hans Barlach beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Das oberste deutsche Gericht hob nach eigenen Angaben vom Montag zwei Beschlüsse des Landgerichts Berlin auf.
Das Landgericht hatte im Februar und im April eine Beschwerde Barlachs gegen den Insolvenzplan des Traditionsverlags abgewiesen. Der mit Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz verfeindete Barlach wehrt sich gegen das Sanierungskonzept, mit dem die Suhrkamp-KG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Er verlöre damit weitreichende Mitspracherechte.
Der BGH wies die Sache an das Landgericht zurück. «Das Landgericht hat nunmehr umfassend über die Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde der Medienholding zu befinden», heisst es in einer Mitteilung des Gerichts. Zum Sanierungsplan äusserte sich das Gericht der Mitteilung zufolge nicht.
Der Verwaltungsratsvorsitzende der Barlachs Medienholding, Carl Ulrich Mayer, sagte, der BGH sehe die Insolvenz in der vorliegenden Situation als nicht notwendig an. Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil zeigte sich dagegen zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin den Insolvenzplan bestätigen wird. «Der Verlag rechnet mit einer diesbezüglichen Entscheidung innerhalb der nächsten Monate. Bis dahin setzt der Verlag seine Arbeit wie gehabt fort», sagte die Sprecherin.