Ein allfälliges gerichtliches Verbot des Markennamens «Swiss» hätte auf den Start der neuen Airline am 1. April keinen Einfluss. Alle Gesuche im In- und Ausland seien unter dem Namen «Crossair» erfolgt, sagte Bundesrat Leuenberger am Montag im Nationalrat. Querelen um den Namen «Swiss» beeinflussten die Aufnahme des erweiterten Sommerflugplanes nicht, antwortete er auf eine Frage von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die rechtlichen Voraussetzungen für das Abheben der neuen Gesellschaft seien die Bereitstellung der entsprechenden Flugbetriebs- und Unterhaltsorganisation, die Betriebsbewilligung und Streckenkonzession sowie die ausländischen Verkehrsrechte. Diese lauteten alle auf den Namen «Crossair».
Montag
11.03.2002