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Freitag
12.04.2002

Der Namensstreit mit Swiss ist vorerst beigelegt, da die Swissair-Gruppe den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts gegen ein vorsorgliches Verbot der Bezeichnungen Swiss und Swiss Air Lines nicht weiterzieht. Die Verfügung des Gerichts sei damit rechtskräftig, schreibt Karl Wüthrich, Sachwalter der Swissair, in seinem wöchentlichen Lagebericht vom Freitag. Weil die verfügbaren Rechtsmittel keine Veränderung des Status quo ermöglicht hätten, sei die Verfügung nicht angefochten worden. Die Swissair-Gruppe und der Sachwalter seien aber nach wie vor der Meinung, dass die Crossair die Markenrechte der Swissair-Gruppe verletze. Dies sei der Crossair auch schriftlich mitgeteilt worden. Die Swissair-Gruppe und der Sachwalter behalten sich ausdrücklich weitere ordentliche Klagen im In- und Ausland vor.