Die Firma Head Web GmbH in Luzern appelliert vor dem Obergericht des Kantons Luzern gegen den Entscheid des Amtsgerichts Luzern-Stadt. Es geht darum, dass der Stadt Luzern die Internetadresse http://www.luzern.ch zustehe. Die Begründung des Gerichts war, dass «Luzern» weltweit mit diesem Ort in Verbindung gebracht werde. Der Name dürfe daher nicht von anderen beansprucht werden. Bei der Firma Head Web GmbH sieht man das anders: «Luzern» bezeichne sowohl die Stadt als auch den Kanton, deshalb dürfe die Stadt die Bezeichnung «Luzern» ohnehin nicht monopolisieren, schreiben die Kläger am Donnerstag.
Donnerstag
18.01.2001