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Montag
01.10.2001

Nach einjährigem Dauerstreit hat das Handelsgericht des Kantons Aargau der Gemeinde Frick AG Recht gegeben. Demnach darf das Unternehmen ihre Internet-Seite mit dem Ortsnamen benennen. Eine im Kanton Zürich lebende Privatperson Namens Frick, darf ab sofort den Familiennamen nicht mehr als Internetadresse benützen. Dies bestätigte am Montag Alfred Bühler, Präsident des Handelsgerichts des Kantons Aargau. Beim Urteil sei kein Heimatschutz betrieben worden. Es waren ausschliesslich rechtliche Gründe ausschlaggebend, sagte Bühler. Die Gemeinde Frick hat noch keine eigene Internetadresse, wird jedoch sobald das Urteil rechtskräftig ist, ihren Internetauftritt lancieren, so Gemeindeschreiber Heinz Schmid.