Das Magazin «7 vor 7» von Tele Basel hat nach Ansicht der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) die Programmvorschriften verletzt: In der Sendung «Streit im Rotlichtmilieu» vom November 2001 war ein leitender Beamter der Sittenpolizei, gegen den ein Verfahren im zuständigen Departement hängig war, namentlich genannt und mehrfach im Bild gezeigt worden. Der Beamte erhob deshalb Programmbeschwerde.
Laut UBI sind die Angeschuldigten in der Berichterstattung über laufende Verfahren grundsätzlich zu anonymisieren. Nur bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse dürfe der Name genannt werden. Dieses Interesse habe im vorliegenden Fall nicht bestanden, obschon der Beamte eine wichtige öffentliche Funktion bekleide. Damit habe der Beitrag auch den Schutz der Menschenwürde verletzt. Tele Basel wurde aufgefordert, der UBI innert 60 Tagen Bericht darüber zu erstatten, wie ähnliche programmrechtswidrige Ausstrahlungen vermieden werden sollen. Der Entscheid der UBI kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
Donnerstag
23.05.2002