Die Mitarbeiter der National Zeitung und Basler Nachrichten AG streikten von der Nacht von Sonntag auf Montag. Sie wehren sich damit «gegen die Arroganz der Geschäftsleitung, die den Betrieb per 31. März schliessen will und alle Forderungen sowie ein Alternativprojekt der Belegschaft abgeblockt hat», wie die Gewerkschaft Syndicom mitteilte.
Das Personal fordert, dass die Personalkommission bei den Verhandlungen für einen Sozialplan von der Gewerkschaft Syndicom unterstützt werden darf, um von deren Erfahrungsschatz profitieren zu können. Die Basler Zeitung Medien hätten der Gewerkschaft nur einen Beobachterstatus zusichern wollen, so die Gewerkschaft weiter. Auch sei die Konsultationsfrist nicht verlängert worden, obwohl für mögliche Alternativprojekte mehr Zeit zur Ausarbeitung benötigt würde als die zwei Wochen gemäss OR.
Die Mitarbeiter hatten mit Frist vom 8. Februar ausserdem klargemacht, sie würden den Sozialplan nur unterschreiben, wenn ihnen Abgangsentschädigungen in der Höhe von 1000 Franken pro Dienstajahr ausbezahlt würden. «Erst nach deren Ablauf liessen die Herren von der Sekretärin ausrichten, dass sie sich dazu erst wieder am Montagabend äussern wollten», teilte die Syndicom mit. Deshalb wurden in der Nacht auf Montag weder die BaZ und noch die «Coopzeitung» gedruckt.
Den Ärger der Gewerkschaften zog sich Rolf Bollmann, CEO der «Basler Zeitung», auch mit der folgenden Äusserung auf sich: «Von der beispiellosen Arroganz der Manager zeugte vor allem Rolf Bollmanns Replik, die Druckereiangestellten hätten ja eine dritte Säule einrichten können, um ihre Renten besser abzusichern», so die Gewerkschaft. «Ausserdem könne jeder über sechzig noch Arbeit finden, wenn er wolle, dazu sei er selbst das beste Beispiel ...»
Bei den Basler Zeitung Medien betont man, dass die Mitarbeiter den Sozialplan mit Ausnahme der Regelung über Frühpensionierungen und der Forderung nach Abgangsentschädigungen schriftlich akzeptiert hätten. «Der Streik war offensichtlich keine `ultima ratio` und somit rechtswidrig», teilte das Unternehmen mit. «Der Geschäftsleitung ist diese Vorgehensweise unverständlich, sie wird den Vorsitzenden der Personalkommission zur Rede stellen und behält sich alle notwendigen Schritte, insbesondere zur Abwendung von weiteren Schädigungen des Unternehmens vor.»
Die Gewerkschaft Syndicom gibt sich davon nicht beeindruckt. «Das gehört zu den unternehmerischen Einschüchterungsversuchen bei Streiks, das ist für uns nichts Neues», sagte Roland Kreuzer, Leiter Medien bei der Syndicom, am Montag gegenüber dem Klein Report. Da scheint er recht zu haben. «Es wurden keine rechtlichen Schritte eingeleitet», sagte Roger Berger, Leiter Kommunikation und Dokumentation bei den Basler Zeitung Medien, dem Klein Report.
«Die BaZ-Zeitungsdruckerei hat sich mit ihrem Austritt aus dem grafischen Unternehmerverband Viscom aus der Sozialpartnerschaft verabschiedet, sie wollte schon vor dem Schliessungsentscheid für die Zukunft keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mehr anerkennen», kritisiert Kreuzer. «Ohne GAV gibt es aber auch keine Friedenspflicht, das muss sich auch der Viscom merken.»
Der Streik:
12.2.2013: Was die BaZ-Führung will, was Syndicom möchte: Die Belegschaft der BaZ-Druckerei entscheidet am Mittwoch über weiteres Vorgehen
12.2.2013: Tamedia-Druckerei ist für BaZ-Auftrag bereit
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