Google kann die ganze Datenschutz-Aufregung rund um ihre Street-View-Panoramabilder nicht verstehen. Entsprechend verblüfft sind die Verantwortlichen auch, dass es am Donnerstag wegen einer Klage des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung am Bundesverwaltungsgericht kommt. «Ich bedauere dies, da wir uns schon sechs Monate vor dem Aufschalten der Schweizer Street-View-Aufnahmen und auch danach mit dem Datenschützer getroffen haben. Wir haben seine Bedenken angehört und sind - wenn technologisch umsetzbar - darauf eingegangen», sagte Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google, am Dienstagmorgen bei einem Pressegespräch.
«Wir bieten Street View mittlerweile in 27 Ländern an. In keinem anderen Land hat der Datenschützer Street View vor Gericht gebracht und den Dienst für illegal erklärt», so der Datenschutzbeauftragte von Google. «Für uns ist klar, dass Street View in der Schweiz legal ist, wie in den anderen 27 Ländern auch», so Fleischer. In seinen Augen ist das Google-Angebot in der Schweiz gar unbestritten. «In der Schweiz wurden sehr wenig Anfragen auf Anonymisierung gestellt. Nach dem Launch wurde nur bei einem von 20 000 Panoramabildern eine Teilverpixelung gewünscht», erklärte Fleischer.
Er gab allerdings zu, dass es ein paar Probleme gegeben hat. «Wir hatten einige kleine Anlaufschwierigkeiten, als unser System nicht alle fotografierten Autokennzeichen auf Anhieb verpixelte. Das liegt daran, dass die Schweizer Schilder eine leicht andere Form haben als Autokennzeichen aus der EU. Wir haben dieses Problem aber erfolgreich gelöst. Unsere Technologie stellt sicher, dass ungefähr 99 Prozent aller Gesichter und Autokennzeichen nicht identifizierbar sind. Vollkommen wird das System, das eine sogenannte `Learning Software` ist, nie sein, das haben wir auch nie behauptet. Aber wer uns über den Link `Ein Problem melden` eine Anfrage zur Anonymisierung eines Bildes schickt, kriegt in der Regel innert 48 Stunden eine Antwort», führte er aus.
Eine Änderung der Kamerahöhe sei nicht sinnvoll. «Wäre sie tiefer, würde man die Häuserfassaden und die Strassenschilder nicht mehr richtig erkennen, womit ein grosser Nutzen von Street View verloren ginge. Zudem würden Gesichter fotografiert - das ist gerade das, was wir nicht wollen», betonte Fleischer.
Auf die möglichen Folgen des Prozesses angesprochen, meinte Peter Fleischer: «Ich will nicht über das Urteil spekulieren. Wir müssen uns alle bewusst sein, dass es ein klares Signal wäre für alle Internet-Provider, die Dienste zum Hochladen von Bildern aus öffentlichen Räumen anbieten.»
Google Street View bereitet dem Konzern trotz der Klage nicht nur Ärger. «Street View ist in der Schweiz sehr beliebt», so Fleischer. Direkt nach dem Aufschalten der Street-View-Bilder im Jahr 2009 seien die Nutzerzahlen von Google Maps um 80 Prozent gestiegen, heute lägen sie 20 Prozent höher als vor der Aufschaltung. «Seit der Lancierung von Street View hat ein Viertel der Schweizer Bevölkerung den Dienst mindestens einmal benutzt», sagte Peter Fleischer.




