Content:

Mittwoch
07.02.2018

Medien / Publizistik

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt an Medienanwalt Martin Wagner bestätigten, dass die Beweggründe des Täters nicht geschäftlicher, sondern privater Natur waren. Weil der Angreifer tot ist, wird das laufende Strafverfahren eingestellt.

Im Sinne eines «voraussichtlich letzten Updates» informierten die Ermittlungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft am Dienstag Medien und Öffentlichkeit über den Ablauf sowie die Hintergründe des Tötungsdeliktes, das sich am Sonntag, 28. Januar 2018 in der Gemeinde Rünenberg ereignete.

Mit seiner ehemaligen Dienstwaffe der Schweizer Armee habe sich der Täter Zutritt zum Haus des Opfers verschafft. Dort sei es unmittelbar danach zur Abgabe von drei Schüssen auf das Opfer gekommen. Hinweise für einen Streit oder eine tätliche Auseinandersetzung unmittelbar vor Schussabgabe liegen keine vor.

Anschliessend verliess der Täter das Haus und richtete sich mit der gleichen Waffe mutmasslich selber. «Die Motive des Täters waren rein privater Natur», teilte der Staatsanwalt am Dienstag mit. Weitere Angaben zum Tatmotiv werden aus Gründen des Schutzes der Angehörigen nicht gemacht.