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Mittwoch
03.02.2010

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) wird von einem Beschwerdegegner attackiert, der fordert, dass eine Konkurrenz-Beschwerde nicht behandelt werden soll. Ansonsten werde er gegen die SLK mit Strafanträgen vorgehen. Die Kommission hat nun beschlossen, den Tatbestand an das Eidgenössische Departement des Inneren weiterzuleiten. Dieses soll im Rahmen der gesetzlichen Stiftungsaufsicht von Amtes wegen prüfen, ob die Tätigkeit der SLK unzulässig ist, wie das der Beschwerdegegner behauptet. Dies teilt der Sprecher der Kommission, Piero Schäfer, am Mittwoch mit.

Seit 1966 bemüht sich die Lauterkeitskommission als Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft um faire Werbung. Die Kommission ist seit Jahrzehnten von Praxis und Lehre anerkannt. Jetzt hat ein Anwalt im Auftrag eines Klienten ein Strafverfahren gegen die Mitglieder des Stiftungsrates und gegen die Mitglieder der Lauterkeitskommission und dessen Sekretär angedroht. Anlass dazu gab ein Schreiben der SLK, in welchem dem Klienten (eine Praxis für Fettabsaugen) mitgeteilt wurde, dass von einer Konkurrenzfirma bei der SLK eine Beschwerde wegen unlauterer Werbung eingereicht worden ist.

Das Anwaltsbüro verwahrt sich im Namen des Klienten «in aller Form gegen dieses rechtswidrige Ansinnen». Das Schreiben wurde an verschiedene Stiftungs- und Kommissionsmitglieder versandt und fordert von ihnen, dass sie davon Abstand nehmen, auf die Beschwerde einzutreten. Falls das nicht geschehe, sei mit Strafanträgen und Strafanzeigen zu rechnen. Begründet wird die Androhung damit, dass das Vorgehen der SLK ungesetzlich sei, und dass sich die Organe der Stiftung richterliche Funktion anmassen. Ausserdem sei die Verfahrensordnung mit erheblichen, die Rechtsstaatlichkeit missachtenden Mängeln behaftet.