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Montag
11.07.2016

Medien / Publizistik

Alice-Schwarzer-Strafbefehl-Klein-Report

Wegen Steuerhinterziehung hat das Amtsgericht Köln einem Bericht der «Bild am Sonntag» zufolge einen Strafbefehl gegen Alice Schwarzer erlassen. Schwarzer, Deutschlands bekannteste Feministin, erklärte sich demnach einverstanden, mehr als 100'000 Euro Strafe zu zahlen.

«Ja, es stimmt, dass mein Steuerverfahren abgeschlossen ist», bestätigte Schwarzer. «Wie zu erwarten via Strafbefehl.» Details wollte die deutsche Publizistin und Autorin mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht nennen.

Anfang Februar 2014 hatte der «Spiegel» aufgedeckt, dass Schwarzer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet habe. Die «Emma»-Herausgeberin habe über viele Jahre sehr viel Geld bei der Zürcher Privatbank Lienhardt & Partner gebunkert, ohne für die Zinsen Steuern zu zahlen.

In einem offenen Brief räumte Alice Schwarzer im Februar 2014 die Vorwürfe ein. «Das Konto war ein Fehler.» Sie habe aber inzwischen 200'000 Euro Steuern plus Säumniszinsen nachgezahlt und damit «den Fehler wieder gutgemacht». Vor diesem Hintergrund beschwerte sie sich darüber, dass ihr Fall publik geworden war und sprach von «Denunzierung».

Bei einer korrekten Selbstanzeige wäre Schwarzer straffrei ausgegangen. Doch die Ermittler hatten offenbar Zweifel. Im Juni 2014 durchsuchten sie Privaträume von Schwarzer im Bergischen Land. Dem Bericht der «BamS» zufolge war die Selbstanzeige nicht korrekt, Schwarzer habe mehrere Honorare nicht angegeben.

Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und muss von einem Gericht erlassen werden. Es handelt sich um eine Verurteilung, die ohne Prozess zustande kommt. Ist der Beschuldigte nicht damit einverstanden, gibt es eine mündliche Hauptverhandlung. Daran hatte Schwarzer offenbar kein Interesse.