Aufregung in den Beamtenstuben im Kanton Schaffhausen: Weil die «Schaffhauser AZ» aus Berichten der Finanzkontrolle und eines Ausschusses der kantonalen Geschäftsprüfungskommission (GPK) zitiert hat, ist nun ein Amtsgeheimnisverletzungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet worden.
Am 29. Februar diesen Jahres berichtete die Regionalzeitung über neue Erkenntnisse, wie der Kanton und die Informatik Schaffhausen (ITSH, ehemals KSD) «in die Misere um die neue Kantonswebseite geschlittert waren». Dabei stützte sich die Redaktion auf vertrauliche Unterlagen.
«Die GPK hatte zwar kommuniziert, dass diese Berichte vorliegen würden, hatte sie selber aber nicht publiziert und in ihrer Kommunikation wichtige Erkenntnisse und Schlüsse weggelassen», schreibt die Zeitung über die verworrene Situation.
Da die Zeitung nach eigenen Angaben dennoch Einsicht in die Berichte nehmen und daraus zitieren konnte, hatte die GPK Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet.
Das teilte SVP-Kantonsratspräsident Erich Schudel am Montag dem Parlament mit.