Die drei Schaffhauser Landeskirchen können nach der gewonnenen Abstimmung vom Sonntag noch nicht aufatmen. Zwar hatte die Bevölkerung eine Kürzung der Beiträge an die Kirchen um 400 000 Franken abgelehnt, aber es steht eine Stimmrechtsbeschwerde im Raum.
Grund dafür sei ein Werbespot der Landeskirchen zur Vorlage, der vom Schaffhauser Fernsehen ausgestrahlt wurde, berichtete das «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von SRF. Die Stimmrechtsbeschwerde verlange nun, dass der Regierungsrat das Abstimmungsresultat vom 24. November als ungültig erkläre und die Abstimmung wiederhole.
Im RTVG steht denn auch: «Das Werbeverbot für Themen, welche Gegenstand einer Volksabstimmung sind, gilt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abstimmungstermins durch die zuständige Behörde.»
Beim Kanton Schaffhausen hat man die angedrohte Stimmrechtsbeschwerde zur Kenntnis genommen. «Wir haben vernommen, dass eine Stimmrechtsbeschwerde angekündigt wurde», sagte Staatsschreiber Stefan Bilger am Sonntag gegenüber dem Klein Report. «Sie ist bei uns aber formal noch nicht eingegangen.»
Aufgrund des knappen Ergebnisses bei der Abstimmung ist durchaus denkbar, dass die Beschwerde noch eintreffen wird. Dann müsste der Regierungsrat entscheiden, ob auf das Begehren eingegangen wird.