Die Stiftung für Konsumentenschutz erhebt Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen. Mit der Ausstrahlung von TV-Spots der Allianz gegen Werbeverbote verletze die SRG das Verbot politischer Werbung, argumentieren die Beschwerdeführer. «Die Kampagne www.stopp-werbeverbote.ch richtet sich vor allem gegen die Einschränkung der Tabakwerbung», sagte Jacqueline Bachmann, die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, am Freitag in Bern. Derzeit seien national und in neun Kantonen Vorstösse zur Einschränkung der Tabak- und Alkoholwerbung überwiesen worden. Die beanstandeten Spots seien ein Versuch, die Bevölkerung und politische Entscheidträger massiv zu beeinflussen, erklärte Bachmann weiter.
In ihrer Beschwerde verlangt die Stiftung für Konsumentenschutz, es müsse festgestellt werden, dass es sich beim TV-Spot um politische Werbung handle, wie sie das Radio- und Fernsehgesetz verbietet. Er dürfe nicht mehr ausgestrahlt werden. Die Beschwerde wurde bei der Ombudsstelle DRS eingereicht. Der Anwalt und Rechtskonsulent des Dachverbandes Schweizer Werbung, Marc Schweninger, glaubt indes nicht, dass der Tatbestand der verbotenen politischen Werbung erfüllt ist. Aufgrund eines Entscheides des Bundesamts für Kommunikation vom März dieses Jahres fielen nur noch Kampagnen, die direkt auf Volksabstimmungen und Wahlen zielten, in diese Kategorie, erklärte er am Freitag gegenüber der sda.
Die Stiftung für Konsumentenschutz ist nicht nur rechtlich, sondern auch politisch aktiv geworden. Mit einem Schreiben vom 26. November hat sie den Bundesrat aufgefordert, eigene oder mit Bundesmitteln unterstützte Betriebe und Verbände daran zu hindern, sich an der Kampagne der Allianz gegen Werbeverbote zu beteiligen. Neben der SRG und deren Tochter Publisuisse sind damit die Swisscom, Emmi und die Schweizer Milchproduzenten gemeint. Diese Unternehmen unterliefen mit ihrer Unterstützung der Werbekampagne die gesundheitspolitischen Anstrengungen des Bundes im Tabak- und Alkoholbereich, heisst es im Schreiben.
Freitag
28.11.2003